Zum Hauptinhalt springen
KORPILLA VERFAHRENSPRÜFERKI-Relevanz Prüfverfahren V-KI 26

Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Präambel

Oliver Korpilla, Technisches Sachverständigenbüro für digitale Integrität, Rommerscheider Höhe 42b, 51465 Bergisch Gladbach („Auftragnehmer"), ist freier Technischer Verfahrensprüfer für KI-Relevanz und erbringt Leistungen der unabhängigen technischen Begutachtung in den Bereichen KI-Audit, GSO-Relevanzanalyse und technische Due Diligence. Diese AGB gelten für alle Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.

Teil A – Unverbindlicher Quick-Check

  1. Der auf korpilla.de angebotene Quick-Check ist kostenfrei und unverbindlich.
  2. Es handelt sich um eine technische Simulation, nicht um ein Gutachten und nicht um Beratung.
  3. Es entsteht kein Vertragsverhältnis und kein Anspruch auf eine bestimmte Auswertung.
  4. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für aus dem Quick-Check abgeleitete Entscheidungen.
  5. Optional kann der Nutzer die Zustellung eines vorläufigen Befunds per E-Mail anfordern. Hierfür ist eine ausdrückliche Einwilligung erforderlich. Es entstehen keine Kosten und keine Vertragspflichten. Einzelheiten zur Datenverarbeitung (u. a. Speicherung in Baserow, Versand über Mailjet) regelt die Datenschutzerklärung.

Teil B – Auftragsbedingungen für kostenpflichtige Prüfaufträge

§ 1 Vertragsgegenstand

Der Auftragnehmer erbringt unabhängige technische Begutachtungs- und Prüfleistungen nach Maßgabe des jeweiligen Einzelangebots. Gegenstand ist ausschließlich die technische Bewertung; eine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung wird nicht geschuldet und nicht erbracht.

§ 2 Vertragsschluss

Der Vertrag kommt durch schriftliche oder textliche Bestätigung des Einzelangebots durch den Auftraggeber zustande.

§ 3 Vergütung & Zahlung

Die Vergütung erfolgt zu Festpreis oder nach Aufwand gemäß Einzelangebot, jeweils zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.

§ 4 Mitwirkungspflichten

Der Auftraggeber stellt sämtliche für die Prüfung erforderlichen Informationen, Zugänge und Unterlagen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung. Der Auftraggeber sichert zu, zur Bereitstellung berechtigt zu sein.

§ 5 Liefergegenstand

Der Auftragnehmer schuldet einen schriftlichen Prüfbericht in elektronischer Form. Zwischenergebnisse sind unverbindlich.

§ 6 Nutzungsrechte

Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht am Prüfbericht für eigene unternehmensinterne Zwecke. Eine Weitergabe an Dritte (insbesondere im Rahmen von M&A-Prozessen) bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers.

§ 7 Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Im Übrigen ist die Haftung auf den Ersatz vertragstypischer, vorhersehbarer Schäden begrenzt und der Höhe nach auf die im konkreten Auftrag vereinbarte Netto-Vergütung beschränkt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§ 8 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen geheim zu halten und nur für Zwecke des Vertrags zu verwenden. Diese Verpflichtung gilt über das Vertragsende hinaus.

§ 9 Kündigung

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bereits erbrachte Leistungen sind anteilig zu vergüten.

§ 10 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dieser Geschäftsbeziehung ist, soweit gesetzlich zulässig, Bergisch Gladbach. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: 04/2026

Oliver Korpilla anrufen· Mo–Fr 9–17